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Segelflug- zur Motorseglerlizenz

"Kurzer Abriss über den Erwerb der Klassenberechtigung Reisemotorsegler (TMG) durch Segelflugzeugführer"

Voraussetzung für den Erwerb der Klassenberechtigung Reisemotorsegler ist der Besitz der Segelflugerlaubnis. Die Flugausbildung soll mindestens 10 Flugstunden und 20 Alleinflüge umfassen.
Der Beginn der Ausbildung zur Klassenberechtigung TMG setzt voraus:
-    ein Mindestalter des Bewerbers von 16 Jahren,
-    den Besitz der Lizenz für Segelflugzeugführer.
Nach Anlage A zur Methodik der SF-Ausbildung des DAeC umfasst dabei die Ausbildung etwa folgende Punkte (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne weitere Hinweise zum Inhalt):
-    Theoretische Einweisung,
-    Bodeneinweisung, Erklärung des Motorseglermusters, Klarliste, Flugklarheit des Motorseglers, Anlassen und Abstellen des Triebwerkes am Boden und Rollen,
-    Platzrunden, mit Landungen bis zum Stillstand bzw. mit anschließendem Wiederstart (touch and go), Durchstartübung,
-    Abstell- und Wiederanlassvorgänge im Flug, Abschlusslandung mit abgestelltem Triebwerk,
-    Anflug eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle mit Lehrer,
-    Navigationsdreieckseinweisung von mehr als 270km Flugstrecke mit Fluglehrer,
-    Navigationsdreiecksflug von mehr als 270km Flugstrecke als Alleinflug,
-    Vorbereitung auf die Befähigungsüberprüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler.
Der Lehrplan für die theoretische und praktische Ausbildung ist in den Anlagen 6A und 6B zur 2.DV LuftPersV aufgeführt.
Nach Anlage 6C zur 2.DV LuftPersV ist eine theoretische und eine praktische Prüfung bei der zuständigen Stelle abzulegen. Für den FCHJ Dessau e.V. ist dies das LVWA Halle. Die Theorieprüfung kann schriftlich oder computergestützt sein und umfasst die Fächer:
-    Navigation, Flugleistungen und Flugplanung,
-    Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Technik,
-    Verhalten in bes. Fällen,
-    Menschliches Leistungsvermögen, wenn nicht dieses Fach nicht in einer vorangegangen Prüfung geprüft und bestanden wurde.
Die praktische Prüfung soll etwa 1 Stunde dauern. Dabei hat der Bewerber u. a. nachzuweisen, dass er den Reise-MoSe innerhalb der Betriebsgrenzen führen kann und die geforderten Übungen der Anlage 2B zur 2.DV LuftPersV beherrscht. Im Allgemeinen wird der Prüfungsflug ein Streckenflug sein, bei dem auch Kontakt zu einer Flugverkehrskontrollstelle aufgenommen wird.

Die bisherige Erfahrung im Verein zeigt, dass Bewerber mit entsprechender Flugerfahrung auf Segelflugzeugen durchaus nach wenigen Starts und Landungen allein fliegen können und nach etwa 5 bis 6h Flugzeit die Prüfungsreife erlangt haben.

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